Fahnenmeer, Gartenfest, Fangesänge – zur EM schlägt die Begeisterung große Wellen. Doch, wo hört die Party auf, wo fängt der Ärger an? Rechtliche Fragen rund um die Fußball-Europameisterschaft.
Garten-Party
Grundsätzlich kann man in seiner Wohnung so viele Partys feiern, wie man mag – auch die Anzahl der Gäste kann der Vermieter nicht vorschreiben. Wird allerdings durch die eigenen EM-Party-Gäste etwas am Haus oder im Treppenhaus beschädigt, dann muss man als Mieter dafür gerade stehen. Was Feste im Garten oder auf dem Balkon angeht, so sind diese ebenfalls hinzunehmen. Allerdings urteilen die Gerichte zur Menge der Feste unterschiedlich: Das Amtsgericht Bonn fand eine Party pro Monat zwischen April und September ausreichend, andere Gerichte sind da viel großzügiger.
Grill-Party
Kottelets und Würstchen passen zu Fußball wie Gerhard Delling zu Günter Netzer. Ein generelles Recht auf Grillen gibt es aber nicht. Ob und wie oft man die Kohlen glühen lassen darf, steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Vorsicht: Wer sich nicht an die festgeschriebenen Regeln hält, muss mit einer Abmahnung und sogar mit Kündigung rechnen. In Eigentümergemeinschaften sollte man sich mit den Nachbarn abstimmen, meist gelten dort nicht so starre Regeln.
Lärm
Die Fußball-EM ist kein Freibrief für Lärm rund um die Uhr: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es bei solchen Großereignissen ein "Recht auf Krach" bis Mitternacht gibt. In reinen Wohngebieten gilt ein generelles Jubel-Verbot ab 22 Uhr. Den Fernseher sollte man dann besser reinstellen, die Party wieder ins Wohnzimmer verlegen. Auch sonst ist eigentlich 22 Uhr die Schall-Grenze, jedoch lässt der Gesetzgeber Ausnahmen für öffentliche EM-Partys und Public Viewings zu.
Fahnenschmuck zuhause
Wer mit stolzgeschwellter Brust, die eigene Nationalflagge aus dem Fenster hängen möchte, kann das grundsätzlich tun. Das gehört mit zum Recht der freien Persönlichkeitsentfaltung, die jedem Mieter zugestanden werden muss. Auch auf dem Balkon können Fähnchen ohne Probleme gehisst werden – außer wenn jegliche Dekoration bereits im Mietvertrag verboten wird. An Fassaden, auf dem Dach oder in gemeinschaftlich genutzten Gärten dürfen Fan-Artikel aber nur dann angebracht werden, wenn der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft zustimmt.
Fahnenschmuck am Auto
Beim Sommermärchen 2006 kamen sie groß raus – und auch in diesem Jahr gibt es sicher zur EM wieder jede Menge Autos mit schwarz-rot-goldenem Fahnenschmuck auf der Straße. Prinzipiell sind Fahnen und Schals am Auto erlaubt – sofern sie nicht die eigene Sicht und die von anderen Autofahrern behindern. Ansonsten ist ein Verwarnungsgeld von 10 Euro möglich.
Autokorso
Langsames Auf- und Abfahren und damit verbundene Hupkonzerte sind unter normalen Umständen eigentlich verboten – aber man kann davon ausgehen, dass die Ordnungshüter bei der EM nicht nur ein Auge zudrücken. Der AvD weist darauf hin, dass in spontanen und unorganisierten Autokorsos jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich ist und dementsprechend auch für sich selbst haftet. Auch sollte man im Interesse seiner eigenen Gesundheit sich nicht allzu übermütig aus dem Fenster lehnen oder Kletterpartien auf Autodach und Motorhaube übernehmen. Ein Sturz aus dem oder vom fahrenden Auto kann nämlich schon bei geringen Geschwindigkeiten katastrophale Folgen haben.
EM im Büro
Bei jedem Turnier die gleiche Frage: Darf ich im Büro die EM am Fernseher oder im Internet verfolgen? Im Prinzip kann man das, wenn der Chef nichts dagegen hat, die Arbeitsleistung nicht darunter leidet und sofern ein Fernseher im Büro steht. Allerdings sind die Anstoßzeiten der EM sowieso arbeitnehmerfreundlich - in der Vorrunde findet jeweils eine Partie um 18:00 Uhr und eine um 20:45 Uhr statt.
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