Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist nach Hochrechnungen des Mieterbundes falsch. Manchmal aus Unwissenheit, nicht selten auch mit voller Absicht, werden dem Mieter teils haarsträubende Posten untergejubelt. Mancher Vermieter versucht mit allen möglichen Mitteln zu tricksen. So soll es tatsächlich Vermieter geben, die ihre privaten Versicherungen, wie beispielsweise ihre Rechtsschutz- oder ihre Haftpflichtversicherung von den Mietern bezahlen lassen wollen.
Abrechnung ganz genau prüfen
Zu den typischen Fehlern gehört zum Beispiel, die Gesamtkosten für das komplette Haus nicht zu belegen und lediglich die Einzelabrechnung des Mieters auszuweisen. Oft werden auf den Betriebskostenabrechnungen auch Hausmeistertätigkeiten gelistet, die niemals erledigt worden sind. So wurde schon das Mähen eines Rasens berechnet, obwohl es am Haus überhaupt kein Fleckchen Wiese gab. In solchen Fällen ist es ratsam, dass sich die Mieter gemeinsam beschweren und unter Umständen dagegen vorgehen.
Auch eine leerstehende Wohnung kann zum Streitfall zwischen Mieter und Vermieter werden. Die rechtliche Lage ist hier jedoch eindeutig: In diesem Fall muss nämlich der Vermieter allein für die Nebenkosten der Wohnung aufkommen und darf diese nicht auf die anderen Mietparteien umlegen.
Große Unterschiede gibt es bei den Wartungs- und Reparaturkosten: Während Mieter für Wartungskosten mit Recht in vollem Umfang zur Kasse gebeten werden, sind sämtliche Reparaturen Sache des Vermieters. Ist beispielsweise die zentrale Heizung im Haus kaputt, muss der Vermieter die Rechnung übernehmen. Die Kosten für die jährliche Überprüfung und Wartung der Heizung kann er dagegen auf alle Mietparteien anteilmäßig umgelegen.
Heizkosten sind verbrauchsabhängig
Die Heizkosten werden abgelesen und müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Meint ein Mieter, dass er extrem viel heizen muss, weil das Haus schlecht gedämmt ist, hat er Pech. Der Vermieter ist nämlich nicht verpflichtet, für eine entsprechende Dämmung zu sorgen. Zumindest dann nicht, wenn es sich um ein Altbau handelt. Bei undichten Fenstern ist die Lage wiederum anders, die gehören instandgesetzt. Und dafür ist der Vermieter verantwortlich.
Einen Fachmann zu Rate ziehen
Betriebskostenabrechnungen sind ein Buch mit sieben Siegeln. Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, kann die Abrechnung beim Mieterverein oder der Verbraucherzentrale prüfen lassen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn unterm Strich ein größeres Guthaben steht. Denn dann sind meist die monatlichen Vorauszahlungen zu hoch angesetzt.
Wer Zweifel an der Abrechnung hat, der kann die Nachzahlung an den Vermieter zunächst unter Vorbehalt begleichen und sich in Ruhe nach Beratung umsehen. Bis zu einem Jahr nach Zustellung der Betriebskostenabrechnung kann man seine Einwände gegen die Abrechnung geltend machen.
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